EU-Rahmenabkommen: Personenfreizügigkeit in der Schweiz für alle?
EU-Rahmenabkommen: Soll die Schweiz die Unionsbürgerrichtlinie übernehmen, die die Personenfreizügigkeit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes regelt?
Gian Trepp im Gespräch mit der WOZ-Auslandredaktorin Anna Jikhareva
Die Unionsbürgerrichtlinie ist einer der umstrittensten Punkte in der Debatte über das geplante Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU.
„Die Richtlinie ist eine fortschrittliche Sache“, sagt Anna Jikhareva. Sie würde den 1.4 Millionen Unionsbürgerinnen in der Schweiz deutlich mehr Rechte bringen.
Während der Bundesrat vor einer Übernahme warnt, weil sie den Staat und die Unternehmen viel kosten würde. Und dem Europäischen Gerichsthof die letzinstanliche Entscheidungsbefugnis übertragen würde.
Auch die grösseren Parteien und die Gewerkschaften lehnen eine Übernahme der Richtline in ihrer heutigen Form ab.
Die SVP ist kategorisch dagegen, der Freisinn teilweise. Die Ablehnung von SP und Gewerkschaften fusst auf der Befürchtung, die Schweizer Sozialpartnerschaftstradition werde durch den Europäischen Gerichtshof ausgehebelt. Die Grünen verlangen zuerst Klärung aller offenen Fragen und die Grünliberalen meinen, diese Richtlinie sei im Rahmenabkommen gar kein Thema.
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